19.09.2020

Präventionspolitik (111)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Personalausweis auf dem Handy
    (hib/STO) Um den "Personalausweis auf dem Handy" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/21855) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21607). Darin führte die Fraktion aus, dass der elektronische Personalausweis (eID) "gemäß dem Neun-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat" im Laufe dieses Jahres auf mobilen Telefonen verfügbar sein solle. Diese mobile eID-Lösung sei im Rahmen des Förderprojekts "Optimos 2.0" entwickelt worden. Bei Optimos 2.0 handelt es sich laut Bundesregierung um ein Förderprojekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. "Das Projekt entwickelt ein offenes Ökosystem, mit dem Krypto-Technologien und eine Trusted Service Manager Service (TSMS) Infrastruktur für sichere mobile Dienste bereitgestellt werden", heißt es in der Antwort weiter. Die Nutzung von Technologie und TSMS-Infrastruktur werde in unterschiedlichen Anwendungsszenarien erprobt, darunter in einer Mobile-ID-App der Bundesdruckerei zur sicheren Speicherung einer vom Personalausweis abgeleiteten Identität. Zur Frage, wann mit einer konkreten Umsetzung des Personalausweises als eID-Lösung auf dem Handy und dem Beginn des App-Downloads zu rechnen ist, schreibt die Bundesregierung, dass nach derzeitiger Planung am 1. Februar 2021 der Prototyp einer Smartphone-App lauffähig sein soll, "mit dem ein Test-Login Nutzerkonto und der Zugang zu E-Government/Onlinezugangsgesetz(OZG)-Anwendung im Testbetrieb möglich ist". Ab dem 1. Juni 2021 solle der Download der App möglich sein. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass sie derzeit prüfe, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang für die Schaffung und Verwendungsmöglichkeiten eines "elektronischen Personalausweises" auf Smartphones gesetzliche Anpassungen erforderlich sind. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.

  • Auswirkungen von Paragraf 219a
    (hib/MWO) Der Bundesregierung ist es ein großes Anliegen, dass Schwangerschaftsberatung, Sexualaufklärung und Familienplanung ungehindert und sicher in Anspruch genommen werden kann. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/22143) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21813) zu Auswirkungen des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft). Dies beinhalte auch die Möglichkeit einer niedrigschwelligen Beratung für schwangere Frauen, die sich in besonderen Notlagen befinden. Gerade für diese belasteten Frauen müsse ein freier, sicherer und diskriminierungsfreier Zugang zur Schwangerschaftsberatung gewährleistet werden. Weiter heißt es in der Antwort, der ungehinderte Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sei in erster Linie durch das Polizei- und Ordnungsrecht zu gewährleisten, für das grundsätzlich die Länder zuständig seien. Daten über Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren wegen Paragraf 219a gegen Schwangerschaftsberatungsstellen sowie gegen Kliniken und gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ließen sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik nicht entnehmen. Die Bundesregierung erhalte bisweilen Hinweise aus der Presse oder von Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen über Drohungen und Beleidigungen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse dazu lägen der Bundesregierung nicht vor.

  • Viele psychotherapeutische Behandlungen
    (hib/PK) Die Zahl der psychotherapeutischen Behandlungsanfragen und Behandlungen von Erwachsenen und Kindern ist in den vergangenen Jahren sprunghaft gestiegen. Das geht aus der Antwort (19/22034) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21716) der FDP-Fraktion hervor. Demnach haben die Terminservicestellen (TSS) 2017 rund 61.000 Vermittlungswünsche für eine psychotherapeutische Sprechstunde registriert, 2018 waren es rund 99.000 und 2019 rund 131.000. Für kinder- und jugendpsychotherapeutische Termine lag die Zahl der Vermittlungswünsche 2017 bei rund 2.600, 2018 bei rund 4.200 und 2019 bei rund 6.000. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden seit 2017 insgesamt rund 19 Millionen psychotherapeutische Sprechstunden abgehalten: 2017 waren es rund 4,35 Millionen, 2018 rund sieben Millionen und 2019 rund 7,7 Millionen. Auch die Zahl der psychotherapeutischen Aktubehandlungen hat stark zugenommen, wie aus der Antwort hervorgeht. 2017 waren es rund eine Million Akutbehandlungen, 2018 rund 2,3 Millionen und 2019 rund 2,7 Millionen.

  • Erhöhte Sterblichkeit bei Sepsis
    (hib/PK) In Deutschland sterben vergleichsweise viele Patienten an Sepsis (Blutvergiftung). Wissenslücken in der Bevölkerung, aber auch beim medizinischen Personal könnten dazu führen, dass eine Sepsis zu spät diagnostiziert und behandelt werde, heißt es in der Antwort (19/22137) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21651) der Linksfraktion. Daneben könne eine unzureichender Impfschutz ebenso eine Rolle spielen wie die mangelnde Einhaltung von Hygienevorschriften. 2016 wurden den Angaben zufolge in Deutschland rund 136.000 Behandlungsfälle mit Sepsis als Hauptdiagnose und rund 165.000 Behandlungsfälle mit Sepsis als Nebendiagnose registriert. Auslöser einer Sepsis ist eine Infektion des Blutkreislaufs durch Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten. Die folgende Immunreaktion des Körpers kann Organe schädigen und bei einem Multiorganversagen einen tödlichen Verlauf nehmen.

  • Einfluss des EU-Justizbarometers
    (hib/MWO) Aufgrund der Verschiedenheit der europäischen Justizsysteme lassen die für das sogenannte Justizbarometer erhobenen Daten insgesamt einen Vergleich untereinander nur sehr begrenzt zu. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22286) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21920). Bei dem Justizbarometer handelt es sich laut Bundesregierung um eine seit 2013 jährlich herausgegebene Mitteilung der Europäischen Kommission ohne rechtliche Bindungswirkung. Sie stelle Gerichtsverfahren in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen in den Mittelpunkt und schlüssele dabei Daten zur Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme auf. Angesichts der sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der jeweiligen nationalen gerichtlichen Verfahren könnten aus den Daten keine pauschalen Schlussfolgerungen auf eine Überlastung der nationalen Justiz gezogen werden, erklärt die Bundesregierung. Zu der Frage, ob es aufgrund des Justizbarometers 2020 Verbesserungsbedarf bei der deutschen Justiz gebe, heißt es, die Bundesregierung ergreife stets die Initiativen, die erforderlich sind, damit die Justiz ihre Aufgabe erfüllen kann. Die Auslöser für solche Initiativen ließen sich nicht auf eine bestimmte Quelle zurückführen.

  • Regierung: Lieferkettengesetz wird Engagement nicht verhindern
    (hib/CHE) Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass das von der Koalition geplante Lieferkettengesetz das Engagement von deutschen Unternehmen in Entwicklungsländern reduzieren wird. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/22090) auf eine Kleine Anfrage (19/21686) der FDP-Fraktion. Vielmehr solle das Gesetz so angelegt sein, dass Firmen bei "menschenrechtlichen Herausforderungen" mit ihren Geschäftspartnern und Zulieferern zunächst nach Lösungen suchen, um sozial-ökologische Risiken zu minimieren. Auch die Sorge der Liberalen vor zu viel bürokratischem Aufwand für die Unternehmen versucht die Bundesregierung zu zerstreuen: "Die Berichtspflichten im Rahmen eines Lieferkettengesetzes sollen so aufwandsarm wie möglich für die betroffenen Unternehmen ausgestaltet werden. Synergieeffekte mit bereits etablierten Berichtspflichten sollen - wo dies möglich ist - genutzt werden", betont die Regierung. Es werde auch sichergestellt, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in angemessener Weise gewahrt bleiben können, heißt es in der Antwort weiter. Mit dem Lieferkettengesetz soll sichergestellt werden, dass Menschenrechte und ökologisch-soziale Mindeststandards in den Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen eingehalten werden, derzeit befindet es sich noch in der Ressortabstimmung.

  • Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung
    (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Daten zur Zahl der an einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) leidenden Erkrankten in Deutschland vor. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/22071) auf eine Kleine Anfrage (19/21727) der FDP-Fraktion. Die Regierung verweist aber auf Studien aus dem Jahr 2011, in denen die weltweite Prävalenz von ASS auf zirka ein Prozent geschätzt wird. Weiter heißt es in der Antwort, im Versorgungsatlas 2018 des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland werde für die Jahre 2009 bis 2017 für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre eine Prävalenz von 0,94 Prozent für die unter der Diagnose F84 (ICD-10) zusammengefassten "Tief greifenden Entwicklungsstörungen" angegeben. Darunter würden auch die Diagnosen "frühkindlicher Autismus" und "atypischer Autismus" fallen.

  • Arzneimittel-Rückstände im Abwasser
    (hib/PK) Die Anforderungen an die Qualität bei der Herstellung von Arzneimitteln sind nach Angaben der Bundesregierung auf europäischer Ebene harmonisiert und werden durch den GMP-Leitfaden (Good Manufacturing Practice) geregelt. Die Einhaltung der Anforderungen werde regelmäßig durch Inspektionen im Drittstaat überwacht und sei Voraussetzung für den Import von Arzneimitteln aus Drittstaaten, heißt es in der Antwort (19/22031) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21663) der Linksfraktion. Der GMP-Leitfaden sei produktbezogen und decke keine Umweltschutzaspekte ab. Der Bundesregierung sei etwa bekannt, dass in China und Indien Rückstände aus der Pharmaproduktion, insbesondere Antibiotika, mit den Abwässern in das Ab-, Grund- und Trinkwasser gelangten.

  • Koalition: Nachhaltigkeit ist Richtschnur unserer Politik
    (hib/SCR) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen umfassenden nachhaltigkeitspolitischen Antrag (19/22505) vorgelegt, der am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht und direkt abgestimmt werden soll. In dem Antrag unter dem Titel "Nachhaltigkeit ist Richtschnur unserer Politik" betonen die Abgeordneten, dass sie gemeinsam viel erreicht hätten, "um unser Land in eine gute Zukunft zu führen und künftigen Generationen zu hinterlassen, was uns wichtig ist". Dazu zählen laut Antrag "eine saubere Umwelt und ein gesundes Klima, eine sozial gerechte Gesellschaft und tragfähige Staatsfinanzen, eine innovative Wirtschaft und eine moderne öffentliche Infrastruktur". Die Bundesregierung wird in dem Antrag unter anderem aufgefordert, den Vorschlag des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung für eine Nachhaltigkeitsgesetzesfolgenabschätzung aufzunehmen und entsprechende Verfahren zu erarbeiten. Zudem soll nach Willen der Koalitionsfraktionen die Berichterstattung zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen intensiviert werden. "Auf Grundlage dessen soll die Bundesregierung künftig für jedes Nachhaltigkeitsziel Zielsetzungen für die Legislaturperiode vornehmen und einen Maßnahmenkatalog vorschlagen, welcher dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird und gegebenenfalls beschlossen werden kann", heißt es weiter in dem Antrag.

  • Psychische Erkrankungen Hauptgrund für Erwerbsminderungsrente
    (hib/CHE) Psychische Erkrankungen sind mit knapp 42 Prozent im Jahr 2019 der Hauptgrund für Neuzugänge in der Erwerbsminderungsrente gewesen. Das geht aus der Antwort (19/22135) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21335) der AfD-Fraktion hervor.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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