06.09.2020

Präventionspolitik (109)

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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Keine Erkenntnisse über Fahrraddiebstähle
    (hib/HAU) Über die Anzahl der im Jahr 2019 gestohlenen Fahrräder und die Höhe des dadurch entstandenen gesamtwirtschaftlichen Schadens liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Das geht aus der Antwort (19/21677) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21415) hervor. Der Antwort zufolge fördert die Bundesregierung den Bau von Fahrradparkhäusern, Sammelgaragen und Radabstellanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative über die Kommunalrichtlinie. Zwischen 1. August 2020 befristet bis Dezember 2021 würden verbesserte Förderbedingungen mit erhöhten Förderquoten gelten. Fahrradabstellanlagen in Bahnhofsnähe würden über die Bike+Ride-Offensive mit der Deutschen Bahn mit 60 Prozent beziehungsweise bei finanzschwachen Kommunen mit 90 Prozent bezuschusst, heißt es weiter. Darüber hinaus unterstütze die Bundesregierung mit dem Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr den Bau von Fahrradparkhäusern und Radabstellanlagen. Geplant sei auch, Fahrradparken und damit auch Fahrradparkhäuser aus dem Titel Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm "Stadt und Land"' für den Zeitraum 2020 bis 2023 zu fördern. Dies gelte auch für die Bereitstellung von Fahrradboxen und weiterer Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern, schreibt die Bundesregierung.

  • Deutlich mehr Cannabis eingeführt
    (hib/PK) Die bestätigte Höchstmenge zur Einfuhr von Cannabis für medizinische und wissenschaftliche Zwecke ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das geht aus der Antwort (19/21739) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21416) der FDP-Fraktion hervor. Die sogenannte Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss für jedes Betäubungsmittel jährlich bis Ende Juni den voraussichtlichen Bedarf für das Folgejahr schätzen und dem Internationalen Suchtstoff-Kontrollamt der Vereinten Nationen (INCB) vorlegen. Die Schätzung für Cannabis berücksichtigt neben Cannabisblüten auch das Fertigarzneimittel Sativex und andere verschreibungsfähige Cannabisextrakte. 2015 lag die vom INCB bestätigte Höchstmenge zur Einfuhr von Cannabis den Angaben zufolge bei 1.485 Kilogramm, 2016 bei 1.500, 2017 bei 10.380, 2018 bei 10.688 und 2019 bei 20.774 Kilogramm. Für das Jahr 2020 hat das INCB eine Gesamtmenge von 16.100 Kilogramm Cannabis für den Import nach Deutschland bestätigt. Da der Wert voraussichtlich vor Ablauf des Jahres 2020 überschritten wird, hat das BfArM beim INCB eine sogenannte Nachschätzung über 12.355 Kilogramm beantragt. Auch 2015, 2017, 2018 und 2019 gab es eine solche Nachschätzung. Angesichts dieser Einfuhrmengen gebe es derzeit keine Anhaltspunkte für eine Unterversorgung mit Cannabisblüten.

  • Kinder medizinisch gut versorgt
    (hib/PK) Die stationäre medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist nach Einschätzung der Bundesregierung gut. So weise das Statistische Bundesamt für 2017 rund 18.600 Betten für Kinderheilkunde in 354 Fachabteilungen aus, heißt es in der Antwort (19/21741) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21301) der Grünen-Fraktion. Hinzu kämen 1.740 Betten in 90 Fachabteilungen für Kinderchirurgie sowie 6.311 Betten in 147 Fachabteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Auf Grundlage dieser Daten könne von einer guten, flächendeckenden stationären Versorgung ausgegangen werden. Gemäß den Daten der Bundesärztekammer (BÄK) gab es 2019 insgesamt 15.468 berufstätige Kinderärzte und weitere 2.346 Ärzte in der Kinderpsychiatrie. Insgesamt habe die Zahl der berufstätigen Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen.

  • Vier Millionen Beschäftigte im Niedriglohnbereich
    (hib/CHE) Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben im Jahr 2019 rund vier Millionen sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe ein monatliches Bruttoentgelt im Niedriglohnbereich erzielt. Dies entspreche einem Anteil von 18,8 Prozent, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21734) auf eine Kleine Anfrage (19/21260) der Fraktion Die Linke. In der Antwort heißt es weiter, dass die Schwelle des unteren Entgeltbereiches 2019 bei 2.267 Euro und das Medianeinkommen bei 3.401 Euro gelegen habe.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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